Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, des Sports, der Erziehung, der Kultur und der Berufsbildung.
(2) Der
Stiftungszweck wird insbesondere durch Zahlung eines einmaligen
Geldbetrages für
herausragende Leistungen von natürlichen Personen bis zur
Vollendung ihres 35. Lebensjahres in den Bereichen Schule,
Berufsausbildung, Studium, Sport oder Kultur befördert.
Die Preisträger müssen
innerhalb der Gemeindegrenzen
einer der folgenden Gemeinden
über längere Zeit ihren Lebensmittelpunkt, insbesondere durch
Wohnsitznahme oder als Schul- oder Ausbildungsort,
gehabt haben:
Dinkelsbühl
Dürrwangen
Ehingen
Gerolfingen
Langfurth
Mönchsroth
Röckingen
Schopfloch
Unterschwaningen
Wassertrüdingen
Weiltingen
Wilburgstetten
Wittelshofen.
Maßgebend sind hierbei die Gemeindegrenzen zum 1.1.2008, auch wenn sich diese zukünftig ändern sollten.
Der Förderpreis wird einmal jährlich verliehen. Der Förderbetrag kann auf mehrere unabhängige Preisträger aufgeteilt werden.
(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.